Fissurenversiegelung

Fissurenversiegelung

Der Sinn der Fissurenversiegelung ist es, die Furchen und Grübchen eines Zahnes mit einem Füllmaterial zu verschließen.

Dadurch wird das Zahnrelief geglättet, Angriffsstellen für die Karies reduziert und es entsteht eine für die Zahnbürste gut zu reinigende Zahnoberfläche.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Fissurenversiegelung nur an den bleibenden Zähnen im hinteren Kieferbereich (Zähne 6 und 7).

Fissurenversiegelung an den Milchzähnen müssen privat gezahlt werden.

Da Milchzähne nicht so widerstandsfähig wie bleibende Zähne sind, ist der Schutz der empfindlichen Milchzähne besonders wichtig und sinnvoll, denn

sie sind Platzhalter für die bleibenden Zähne. Ein vorzeitiger Milchzahn-verlust kann beim Zahnwechsel dazu führen, dass bleibende Zähne falsch durchbrechen und es zu Zahnfehlstellungen kommt.

Eine Fissurenversiegelung ist vor allem dann anzuraten, wenn ein hohes Kariesrisiko besteht und die Zähne tiefe Fissuren (Grübchen) aufweisen.